Beim Beschwerdeführer selbst habe unter anderem Bargeld, ein Pfefferspray, ein Schweizer Taschenmesser und ein (mutmassliches) Kokaingemisch sichergestellt werden können (vgl. Haftakten, Haftantrag der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 28. November 2023, S. 2; Haftakten, Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 27. November 2023, S. 1 ff.; Haftakten, Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 28. November 2023, S. 3). Anlässlich seiner Einvernahme sagte B._____ aus, dass er in der besagten Nacht gehört habe, dass sein Garagentor geöffnet worden sei.