3.5. Der Beschwerdeführer gibt zu, in der Nacht vom 26. auf den 27. November 2023 mit dem Mitbeschuldigten unterwegs gewesen zu sein; so seien sie in R._____ an einer Grillparty bei einem Freund gewesen und hätten im Anschluss ihren Zug verpasst (Haftakten, Delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers durch die Kantonspolizei Aargau vom 27. November 2023, Fragen 15, 26 ff. 40, 47, 66). Der Mitbeschuldigte gab ebenfalls an, mit dem Beschwerdeführer unterwegs gewesen zu sein. Er habe ihn zu seinem Freund begleitet, den er jedoch selbst nicht gekannt habe. Bei diesem Freund seien sie jedoch nicht lange gewesen;