schwerdeführers aus der Haft (mit Weiterführung der ambulanten Therapie) aufgrund des von der Gutachterin beschriebenen überdurchschnittlichen Rückfallrisikos für fremdaggressive bzw. nötigende Verhaltensweisen, wie sie dem Urteil des Bezirksgerichts Laufenburg vom 9. März 2023 zugrunde lagen (Gutachten, S. 29), ausser Frage steht. Entgegen der Darstellung in der Beschwerde (S. 6) trifft eben gerade nicht zu, dass sich die "Sicherheitseinschätzung" oder das Gefährdungsrisiko gegenüber dem Gutachten vom 12. September 2022 nicht verändert haben soll. Die Rückfallgefahr - 10 -