2.2.4. Es erschliesst sich deshalb nicht, weshalb der Beschwerdeführer das Gutachten von C._____ mittels eines Privatgutachtens überprüfen lassen will. Allein der Wunsch des Beschwerdeführers, eine "Zweitmeinung" über seinen Zustand und seine Behandlung einzuholen, rechtfertigt eine Überprüfung des Gutachtens von C._____ jedenfalls nicht. Sein Einwand, der "einseitige überzeichnete Bericht der D.___