Dies habe sie an der Verhandlung vom 14. November 2023 wiederholt. Die Vorinstanz hat weiter festgehalten, dass sich die Gutachterin eingehend mit den veränderten Faktoren für die Risikobeurteilung auseinandergesetzt habe. Die Mehrheit der Faktoren habe sich verändert. Selbstverständlich könne jeder Risikofaktor einzeln betrachtet relativiert werden. Vorliegend gehe es aber um den Gesamtkontext. Von den zwölf Risikofaktoren hätten sich acht verschlechtert, nur vier seien gleich geblieben und dabei handle es sich um Faktoren, welche die Ausgangslage beschrieben, wie z.B. die reale und allgemeine Therapiemöglichkeit.