2.2.2. Inhaltlich setzt sich der Beschwerdeführer mit keinem Wort mit dem angefochtenen Beschluss auseinander. Er übt einzig Kritik am Bericht der D._____ vom 2. August 2023 und schliesst daraus, dass dieser Bericht bewirkt habe, dass die Gutachterin [C._____] von ihrer ursprünglich positiven Beurteilung abgekommen sei und nunmehr eine stationäre Massnahme befürworte.