Dem Protokoll der vor Vorinstanz am 14. November 2023 stattgefundenen Verhandlung lässt sich denn auch entnehmen, dass der amtliche Verteidiger das Gutachten vom 2. November 2023 mit dem Beschwerdeführer vorgängig besprochen hatte (act. 247). Eine Besprechung setzt eine einlässliche Auseinandersetzung mit dem Gutachten zwangsläufig voraus. -7-