Auch bezüglich Sicherheitseinschätzung oder Gefährdungsrisiko habe sich gegenüber der ersten Begutachtung nichts verändert. Sämtliche Risikofaktoren seien gleich geblieben. Mit Ausnahme der Medikamenteneinnahme sei er absolut therapiewillig und auch gewillt, die beantragte ambulante Massnahme in einem betreuten Rahmen unter enger psychiatrischer Begleitung durchzuführen.