Es sei der Verteidigung daher verwehrt gewesen, sich mit dem Gutachten eingehend auseinanderzusetzen und dieses allenfalls durch einen Privatgutachter überprüfen zu lassen. Sein diesbezüglicher Verfahrensantrag auf Aussetzung des Entscheids bis nach erfolgter "Supervision" des Gutachtens durch einen Privatgutachter sei seitens des Bezirksgerichts Laufenburg abgewiesen worden. Die beiden Gutachten [von C._____ vom 12. September 2022, Reg. 7, und vom 2. November 2023] würden derzeit durch einen Privatgutachter -6-