4. Dem amtlichen Verteidiger sei eine angemessene Entschädigung für das vorliegende Beschwerdeverfahren zu Lasten der Staatskasse auszurichten." Des Weiteren stellte der Beschwerdeführer im Zuge der Beschwerdebegründung den Antrag, das Beschwerdeverfahren einstweilen ruhen zu lassen oder zu sistieren bis zur zeitnahen Mitteilung, ob ein Rückzug oder eine Weiterführung des Beschwerdeverfahrens verlangt werde. Des Weiteren beantragte er, dass ihm nach Erstattung des Privatgutachtens Gelegenheit einzuräumen sei, die vorliegende Beschwerde zu ergänzen. -4-