2. [Verlegung der Verfahrenskosten; Festlegung der Entschädigung des amtlichen Verteidigers; Anordnung der Rückforderung nach Art. 135 Abs. 4 StPO] 3. [Parteientschädigung]" 3. 3.1. Gegen diesen ihm am 27. November 2023 zugestellten Beschluss erhob der Beschwerdeführer bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau am 7. Dezember 2023 Beschwerde mit folgenden Anträgen: