4. [Antrag auf Bestellung einer amtlichen Verteidigung] 5. [Antrag betreffend Kostenfolgen]" 2.2. Mit Beschluss vom 14. November 2023 entschied das Bezirksgericht Laufenburg wie folgt: " 1. 1.1. Für die nach Aufhebung gemäss Art. 63b Abs. 2 StGB zu vollziehende Freiheitsstrafe wird anstelle der mit Urteil […] des Bezirksgerichts Laufenburg vom 9. März 2023 angeordneten ambulanten psychiatrisch- -3-