4. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschwerdegegners, lic. iur. HSG Daniel Walder, Rechtsanwalt, R._____, für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von Fr. 1'959.65 (inkl. Auslagen und MwSt.) auszurichten. - 17 - Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)