4. Soweit der Beschwerdegegner beantragt, es sei auch für das Beschwerdeverfahren Rechtsanwalt lic. iur HSG Daniel Walder, R._____, als amtlicher Verteidiger einzusetzen, ist auf diesen Antrag mangels aktuellen Rechtsschutzinteresses nicht einzutreten. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau setzte die vorgenannte amtliche Verteidigung mit Verfügung vom 28. Februar 2023 ein. Die amtliche Verteidigung gilt nach ständiger Praxis der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau bis auf Widerruf und somit auch für das vorliegende Beschwerdeverfahren.