3.2. 3.2.1. Da die Entscheidung über die Verlängerung der Probezeit für die betroffene Person von erheblicher Bedeutung ist, ist sie nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung auf ein rechtsgenügliches Gutachten abzustützen (JOSITSCH/EGE/SCHWARZENEGGER, Strafrecht II, 9. Aufl. 2018, S. 266 f. mit Hinweis auf Urteil des Bundesgerichts 6B_131/2009 vom 10. Juni 2009 E. 2).