_ vom 15. August 2022 "dringend die Unterbringung in einem engmaschig betreuten Setting auf der Basis einer zivilrechtlichen Massnahme, in deren Rahmen Herr A._____ benötigte Unterstützung erlangen kann, seinen Alltag selbständig zu gestalten, ohne durch Überforderung oder Dekompensation in selbst- oder fremdgefährdende Situationen zu geraten". Somit erscheine nicht nur die Fortführung von strafrechtlich begründeten Weisungen in alternativen Settings konkret abzuklären nunmehr dringend angezeigt, sondern auch die effektive Klärung der Möglichkeit der Überführung der Behandlung des Beschwerdegegners in eine zivilrechtliche Massnahme.