Aus der Befragung von Dr. med. C._____ anlässlich der Verhandlung vom 25. Oktober 2023 gehe jedoch zusätzlich hervor, dass die Medikamenteneinnahme beispielsweise auch durch die Spitex, mithin mit einer milderen Massnahme, sichergestellt werden könnte. Zur weiteren Begründung der Notwendigkeit der Beibehaltung des bisherigen Settings führe Dr. med. B._____ aus, für eine Entlassung in ein weniger strukturiertes Setting müsste die Bedarfsmedikation des Beschwerdegegners wesentlich übersichtlicher gestaltet werden. Zudem sei fraglich, inwieweit der Beschwerdegegner überhaupt in der Lage wäre, seinen Alltag selbstständig zu strukturieren und sich zu versorgen.