4. Die Gerichtskasse des Bezirksgerichts Baden wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger lic. iur. Daniel U. Walder, Rechtsanwalt, R._____, das gerichtlich auf Fr. 11'635.85 (inkl. 7.7 % MwSt. von Fr. 831.90) festgesetzte Honorar nach Rechtskrafteintritt dieser Verfügung auszurichten. Auf eine Rückforderung der Entschädigung für die amtliche Verteidigung wird verzichtet." 3. 3.1. Gegen die ihr am 29. November 2023 zugestellte Verfügung vom 25. Oktober 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 7. Dezember 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte: