2. Der mit Verfügungen vom 27. April 2023 sowie vom 12. Mai 2023 (Rektifikat) bewilligte vorzeitige Antritt bzw. die Fortführung der Probezeit nach bedingter Entlassung aus der stationären Massnahme mit der damit zusammenhängenden Anordnung von Bewährungshilfe sowie von Weisungen bis zum Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung bleibt bestehen. 3. Die Kosten des vorliegenden Verfahrens werden auf die Staatskasse genommen.