Weiterführung der therapeutischen Gesprächssitzungen unter Supervision des Forensischen Ambulatoriums der PUK Zürich in dem von diesen Personen festgelegten Sitzungsrhythmus; d) Beanspruchung der Ausgangsbegleitung bei Notwendigkeit gemäss Einschätzung des Pflegezentrums; e) Aktive Teilnahme an den alle 4 Monate stattfindenden Bewährungshilfegesprächen (die Frequenz kann bei Bedarf verändert werden); um 18 Monate verlängert, und zwar bis zum 7. November 2024.