" 1. Gestützt auf Art. 62 Abs. 4 und Abs. 6 StGB werden die dem Verurteilten A._____ mit Verfügung des AJV vom 8. Mai 2015 auferlegte und mit Nachentscheid vom 6. Mai 2020 verlängerte Probezeit und die Bewährungshilfe sowie die erteilten Weisungen, a) Weiterer Aufenthalt im Pflegezentrum Q._____ b) Lückenlose Einnahmen der verordneten Medikamente und Unterziehung der jeweiligen Kontrollen; c) Weiterführung der therapeutischen Gesprächssitzungen unter Supervision des Forensischen Ambulatoriums der PUK Zürich in dem von diesen Personen festgelegten Sitzungsrhythmus; d)