3. Unter den üblichen Kosten- und Entschädigungsfolgen." 2.4. Mit Verfügung vom 27. April 2023 bewilligte der Präsident des Bezirksgerichts Baden dem Beschwerdegegner den vorzeitigen Antritt bzw. die Fortführung der Probezeit nach bedingter Entlassung aus der stationären -5- Massnahme mit der damit zusammenhängenden Bewährungshilfe und den bisher geltenden Weisungen bis zum rechtskräftigen Urteil über den Verlängerungsantrag.