1.4. Mit Verfügung vom 18. Juli 2007 überwies die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau die Akten des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau an das Bezirksgericht Baden und stellte den Antrag, die mit Urteil desselben Gerichts vom 11. September 2001 angeordnete stationäre Behandlung von psychischen Störungen des Beschwerdegegners um maximal weitere 5 Jahre zu verlängern.