Er gab auch zu Protokoll, dass "zwischen 42.75 und 45 Stunden" der jeweilige Projektleiter entschieden habe, wieviel auf der Baustelle gearbeitet worden sei (Frage 14; vgl. auch Fragen 18 – 20, wonach die Vorgabe, dass nur 45 Stunden hätten verrechnet werden dürfen, damals "sicher eine Anordnung vom Projektleiter" gewesen sei; vgl. auch Frage 42, wonach der bauleitende Monteur es mit dem Projektleiter habe "absprechen" müssen, wenn es mehr als 45 Stunden gegeben habe).