__ bei seiner Einvernahme vom 13. Juni 2022 (act. 300 ff.) darauf hin, dass die ausgefüllten Tätigkeitsnachweise mit einem vom jeweiligen Projektleiter abgegebenen "weissen Stundenblatt" abgeglichen worden seien (Frage 28), dass der jeweilige Projektleiter "Kostenbewusstsein" habe haben müssen (Frage 17) und dass der jeweilige Projektleiter dem bauleitenden Monteur als seiner rechten Hand angegeben habe, wieviel Stunden für ein Projekt gerechnet gewesen seien (Frage 38). Er gab auch zu Protokoll, dass "zwischen 42.75 und 45 Stunden" der jeweilige Projektleiter entschieden habe, wieviel auf der Baustelle gearbeitet worden sei (Frage 14;