Sollte hingegen der Beschuldigte jeweils der Projektleiter gewesen sein, wäre dies nicht nur mit den ursprünglichen Aussagen von F._____, die fragliche Anweisung vom Beschuldigten oder von E._____ erhalten zu haben, konform, sondern wirkte sich dies auch ansonsten belastend auf den Beschuldigten aus. Zumindest "in dubio pro duriore" ist nämlich davon auszugehen, dass bei der Frage, wie Überstunden zu handhaben sind, dem jeweiligen Projektleiter eine entscheidende Rolle zukam. Einerseits ist auf die Aussagen von E._____ zur Hierarchie zu verweisen, die nahelegen, dass der jeweilige Projektleiter auf der Baustelle direkter Vorgesetzter von F._____ war.