" Ich darf heute keine Stunden mehr bescheinigen, welche 45 Wochenstunden überschreiten. Es gab eine interne Sitzung, an welcher wir angewiesen wurden, keine Stunden auf den Tätigkeitsnachweisen zu bescheinigen, welche 45 Wochenstunden überschreiten. Diese Sitzung fand vor 2012 statt. Diese Mehrstunden werden auf den separaten internen Rapporten als Gutstunden aufgeschrieben. Egal wieviel jemand tatsächlich gearbeitet hat, wird gegen aussen lediglich 45 Wochenstunden verrechnet. Ich habe mir dazu keine Gedanken gemacht, ich führe diese Anweisung einfach aus."