Ausführungen vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland, wonach Überstunden nur ausbezahlt worden seien, wenn dies mit dem jeweiligen Kunden so abgemacht gewesen sei. Ohne eine entsprechende Abmachung seien die Überstunden einem internen Stundenkonto gutgeschrieben und kompensiert worden (act. 341, Rz. 15 – 19). F._____ hatte diese vermeintliche Abrede zudem vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland nicht nur mehr oder weniger beiläufig erwähnt, sondern auch detailliert die daraus resultierenden Auswirkungen auf seine Tätigkeit beschrieben (act. 340, Rz. 16 ff.):