Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm habe seit Erlass der Strafbefehle (gegen den Beschuldigten und E._____) vom 21. November 2022 "de facto" keine weiteren Beweise erhoben. Vor diesem Hintergrund vermöge die beabsichtigte Einstellung "mehr als nur zu erstaunen" (Rz. 64). - 10 -