3.2. Die Beschwerdeführerin leistete die von ihr von der Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts mit Verfügung vom 12. Dezember 2023 einverlangte Kostensicherheit von Fr. 800.00 (zu -4- leisten innert 10 Tagen ab am 13. Dezember 2023 erfolgter Zustellung dieser Verfügung) am 18. Dezember 2023. 3.3. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beantragte mit Beschwerdeantwort vom 15. Januar 2024 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen.