2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm stellte die gegen den Beschuldigten wegen Betrugs und Urkundenfälschung geführte Strafuntersuchung mit Verfügung vom 16. November 2023 ein. Zivilklagen behandelte sie mit Verweis auf den Zivilweg keine. Die Verfahrenskosten nahm sie auf die Staatskasse. Dem Beschuldigten sprach sie eine Entschädigung von Fr. 6'348.25 zu. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigte die Einstellungsverfügung am 20. November 2023.