__ AG tätig war, als Zeugen. Mit Strafbefehl vom 11. November 2022 verurteilte sie den Beschuldigten wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 500.00 und einer Busse von Fr. 18'000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 36 Tage). Hiergegen erhob der Beschuldigte am 21. November -3-