Am 17. Mai 2022 befragte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm F._____, der bereits im Zivilprozess vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland ausgesagt hatte und der als unmittelbarer Vorgesetzter von C._____ die "Tätigkeitsnachweise" unterzeichnet hatte, als Zeugen. Am 13. Juni 2022 befragte sie G._____, der ebenfalls bereits im Zivilprozess vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland ausgesagt hatte und damals nach eigener Aussage im Bereich Buchhaltung, Finanzen und Personal für die D._____ AG tätig war, als Zeugen.