dass von Seiten der D._____ AG bezüglich der geleisteten Arbeitszeit von C._____ systematisch bzw. gestützt auf eine interne Anweisung falsch ausgefüllte "Tätigkeitsnachweise" ihr gegenüber als richtig bestätigt worden seien. Dadurch getäuscht habe sie der D._____ AG ihre Leistungen zu tief in Rechnung gestellt und sich damit selbst am Vermögen geschädigt (Strafanzeige S. 14, 20). Die stattgefundenen Straftaten seien auch dem Beschuldigten zuzurechnen, der als einzelzeichnungsberechtigter Präsident des Verwaltungsrats und (Haupt-)Aktionär eine beherrschende Stellung in der D._____ AG innegehabt habe (Strafanzeige S. 3 f.).