3. 3.1. Die Beschwerdeführerin erhob mit Eingabe vom 4. Dezember 2023 Beschwerde gegen die ihr am 24. November 2023 zugestellte Einstellungsverfügung. Diese sei (unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschuldigten) aufzuheben. Das Strafverfahren sei "zur Durchführung der gehörigen Strafuntersuchung" gegen den Beschuldigten an die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm zurückzuweisen und "in Form eines Strafbefehls oder einer Anklage" weiterzuführen.