2022 Einsprache. Am 4. Januar 2023 überwies die Staatsanwaltschaft Zo- fingen-Kulm den Strafbefehl als Anklage dem Präsidenten des Bezirksgerichts Zofingen zur Durchführung des Hauptverfahrens. Dieser ordnete mit Verfügung vom 12. Januar 2023 die Sistierung des Hauptverfahrens und – unter Aufhebung der Rechtshängigkeit – die Rückweisung der Anklage an die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm zur Ergänzung im Sinne seiner Erwägungen an.