__ die Tätigkeitsnachweise unterzeichnet hatte, als Zeugen. Am 13. Juni 2022 befragte sie G._____, der ebenfalls bereits im Zivilprozess vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland ausgesagt hatte und damals nach eigener Aussage im Bereich Buchhaltung, Finanzen und Personal für die D._____ AG tätig war, als Zeugen. Mit Strafbefehl vom 11. November 2022 verurteilte sie den Beschuldigten wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 550.00 und einer Busse von Fr. 20'200.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 37 Tage). Hiergegen erhob der Beschuldigte am 21. November -3-