1.2. Die Beschwerdeführerin erstattete am 21. September 2021 bei der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm Strafanzeige gegen den Beschuldigten, E._____, die D._____ AG und allenfalls weitere Verantwortliche (gemäss S. 22 der Strafanzeige F._____ und G._____) wegen Urkundenfälschung und Betrugs, begangen durch Ausfertigung und Unterzeichnen von falschen Tätigkeitsnachweisen und Führen einer "Schattenbuchhaltung" bezüglich der von C._____ tatsächlich bei der D._____ AG geleisteten Arbeitsstunden. Der Deliktszeitraum umfasse mindestens die Zeitspanne 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2014.