Ob von einer Verletzung des Beschleunigungsgebots auszugehen ist, ist zudem regelmässig im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu beurteilen. Die Dauer des Verfahrens von der Eröffnung der Untersuchung am 6. Februar 2023 bis zum Zeitpunkt der Beschwerdeeinreichung am 28. November - 14 - 2023 erscheint unter den konkreten Umständen in keiner Weise als übermässig lang.