Als sich zunehmend abzeichnete, dass sich das Verfahren gegen den Fahrzeuglenker des Audi in die Länge ziehen würde, ist denn auch am 21. September 2023 die Abtrennung der Verfahren erfolgt. Insgesamt lassen sich seit dem Beginn der Verfahrenseröffnung und bis zum Zeitpunkt der Beschwerde keine nennenswerten Verfahrensunterbrüche verzeichnen, in welchen die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach oder die beauftrage Polizei über eine längere Zeitdauer hinweg untätig blieb. Das zeitweise Ruhen des Verfahrens dauerte jeweils nicht länger als einige Wochen an.