4.3. In Bezug auf die Verfahrensführung ergibt sich, dass die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach nach Verfahrenseröffnung am 6. Februar 2023 grundsätzlich jeweils in verhältnismässig rascher Abfolge weitere Verfahrensschritte unternommen hat. So wurden die am Vorfall beteiligten Personen einvernommen, die beiden am Rennen beteiligten Fahrzeuge sowie die Mobiltelefone der Beteiligten beschlagnahmt und weitere Untersuchungen durch die Kantonspolizei Aargau angeordnet (vgl. E. 4.1 hiervor). Auch das im Anschluss hinsichtlich der Mobiltelefone durchgeführte Entsiegelungsverfahren verlief ‒ soweit ersichtlich ‒ beförderlich.