In Bezug auf den bisherigen Verfahrensablauf ergibt sich, dass gegen den Beschwerdeführer als Fahrzeuglenker eines BMW ein Strafverfahren wegen einer Widerhandlung nach Art. 90 Abs. 3 SVG eröffnet wurde, nachdem er – gemäss Vorwurf – am 4. Februar 2023 auf der Autobahn A3 in Lupfig mit dem Lenker eines Audi ein Strassenrennen veranstaltet haben soll. Der BMW wurde durch die Kantonspolizei Aargau am 4. Februar 2023 sichergestellt (vgl. Untersuchungsakten, Register 2, Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 4. Februar 2023) und in der Folge durch die Staatanwaltschaft Brugg-Zurzach am 6. Februar 2023 beschlagnahmt, wobei