4. 4.1. 4.1.1. In Bezug auf den bisherigen Verfahrensablauf ergibt sich, dass gegen den Beschwerdeführer als Fahrzeuglenker eines BMW ein Strafverfahren wegen einer Widerhandlung nach Art. 90 Abs. 3 SVG eröffnet wurde, nachdem er – gemäss Vorwurf – am 4. Februar 2023 auf der Autobahn A3 in Lupfig mit dem Lenker eines Audi ein Strassenrennen veranstaltet haben soll.