Vorliegend gehe es um allfällige Rechte Dritter, die berücksichtigt werden müssten. Welche Ergebnisse aus dem Untersuchungsauftrag vom 6. Februar 2023 zur Verkehrssicherheit des Fahrzeuges resultiert seien, sei zudem nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach sei dem Beschleunigungsgebot nicht nachgekommen, was einer Rechtsverzögerung bzw. einer Rechtverweigerung gleichkomme. Er habe Anspruch darauf, dass das Er- mittlungs- und Untersuchungsverfahren zum Abschluss komme.