Abklärung konfrontiert worden. Die Anfrage an das Strassenverkehrsamt sei erst am 6. September 2023 erfolgt, obwohl seine Interventionen bereits im Juni 2023 stattgefunden hätten. Ebenso sei nicht nachvollziehbar, weshalb dieses Schreiben bis heute nicht beantwortet oder weshalb dem Hinweis, dass sich der Kaufvertrag im Handschuhfach des BMW befinde, nicht nachgegangen worden sei. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach habe selbst ausgeführt, dass einer Anklage nach Klärung der tatsächlichen Be- sitz- und Eigentumsverhältnisse nichts mehr im Wege stehe. Vorliegend gehe es um allfällige Rechte Dritter, die berücksichtigt werden müssten.