Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach habe sich jedes Mal dagegen gewehrt, jedoch keine weiteren Abklärungen hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse am Fahrzeug vorgenommen. Unklar sei auch, welche Abklärungen seitens des Strassenverkehrsamtes und der Versicherungen noch ausstehend seien. Er sei nie mit den Ergebnissen einer -9-