2.3. Mit Stellungnahme vom 22. Dezember 2023 führt der Beschwerdeführer aus, dass sich aus der Aufsichtsbeschwerde bzw. der Ergänzungseingabe ergebe, dass es ihm um ein konkretes Tätigwerden der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gehe, damit das Ermittlungs- und Untersuchungsverfahren abgeschlossen bzw. Anklage erhoben werde. Wenn die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach ausführe, dass "leider" keine Nachrichten, Fotos oder Videos auf dem Mobiltelefon des Mitfahrers hätten gefunden werden können, zeige dies auf, dass nicht vorurteilsfrei an die Sache herangegangen werde. Es sei auch nie ausgeführt worden, wann das Resultat der Abklärung über dieses Mobiltelefon vorgelegen habe.