Hinsichtlich des Erlassens eines anfechtbaren Entscheides sei auf die unangefochten gebliebene Verfügung vom 6. Februar 2023 verwiesen worden. Auf ein mit Schreiben vom 20. Juni 2023 gestelltes Wiedererwägungsgesuch über die Beschlagnahme des BMW habe die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach mitgeteilt, dass keine Gründe für eine Wiedererwägung vorlägen und ein derartiges Gesuch nicht dazu dienen könne, Entscheide immer wieder in Frage zu stellen oder Rechtsmittelfristen zu umgehen. Mit Schreiben vom 4. Oktober 2023 sei schliesslich die Zustellung des Kaufvertrages beantragt worden.