Auf ein Schreiben des Beschwerdeführers vom 2. Juni 2023 habe die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach am 9. Juni 2023 hinsichtlich der Herausgabe des BMW geantwortet, dass neben den rechtlichen auch die tatsächlichen Be- sitz- und Eigentumsverhältnisse massgebend seien. Dieses Antwortschreiben sei vor dem Hintergrund erfolgt, dass Abklärungen der Kantonspolizei Aargau ergeben hätten, dass offenbar sechs Fahrzeuge auf die Mutter des Beschwerdeführers eingelöst seien. Weitere Abklärungen beim Strassenverkehrsamt und den Versicherungen über die tatsächliche Berechtigung seien noch ausstehend. Die Anfrage an das Strassenverkehrsamt sei am 6. September 2023 versendet worden;