Zwecks Klärung der Hintergründe des Rennens und der Identifizierung der Beteiligten seien die Mobiltelefone des Beschwerdeführers und seines Mitfahrers beschlagnahmt worden. Hinsichtlich des Mobiltelefons des Mitfahrers habe zuerst das Entsiegelungsverfahren durchlaufen werden müssen, so dass mit der Durchsuchung des Mobiltelefons erst Anfang Mai 2023 habe begonnen werden können. Es sei gerichtsnotorisch, dass Durchsuchungen von Mobiltelefonen aufwändig und zeitintensiv seien.